Stornierungsrichtlinien & Ausfallhonorar
In unserer Praxis nehmen wir uns für jeden Termin bewusst Zeit, um eine hochwertige und individuelle Behandlung zu gewährleisten. Damit wir unsere Abläufe zuverlässig planen und anderen Patient:innen kurzfristig freie Termine anbieten können, benötigen wir verbindliche Terminvereinbarungen und rechtzeitige Absagen.
Warum klare Stornierungsregeln wichtig sind
Bitte beachten Sie, dass wir ein Bestellsystem führen. Das bedeutet, dass jeder Termin ausschließlich für Sie reserviert ist. Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage, damit wir den freigewordenen Termin an andere Patient:innen vergeben können. Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen verursachen Ausfallzeiten, die nicht kompensiert werden können.
Terminabsagen sind bis spätestens 48 Stunden vor Behandlungsbeginn kostenfrei möglich. Bei Absagen unter 48 Stunden, sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, wird das vereinbarte Behandlungshonorar als Ausfallhonorar berechnet. Dies gilt auch für Ersttermine.
Eine Absage ist einfach möglich:
- telefonisch unter 07121 1453548 (Montag-Freitag 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
- per E-Mail unter info@praxis-runte.de
Bitte beachten Sie, dass Absagen ausschließlich über diese Wege akzeptiert werden können.
Mit der Vereinbarung eines Termins in der Liebscher und Bracht Praxis Runte (telefonisch, per Email oder persönlich) kommt ein Vertrag nach BGB §611ff zustande der zur Zahlung des jeweiligen Honorars verpflichtet. Als Bestellpraxis ohne offenen Sprechstunde reservieren wir Ihnen einen Termin von ca. 60 Minuten. Nehmen Sie Ihren Termin nicht wahr, entstehen uns dadurch erhebliche Kosten. Um diese Kosten zu decken erlaubt uns der Gesetzgeber ein Ausfallhonorar nach § 615 BGB zu verlangen, welches in etwa den entgangenen Einnahmen entspricht. Absagen sind bis 48 h vor dem Termin kostenfrei. Bei Absagen ab 48 h vor dem Termin wird ein entsprechendes Ausfallhonorar in Höhe von 120 € berechnet. Dies gilt auch bei kurzfristigen gesundheitlichen, familiären oder beruflich bedingten Absagen. Das Gesetz besagt, dass jeder Mensch sein allgemeines Lebensrisiko selbst zu tragen hat - wir als Praxis haben dieses nicht zu übernehmen. Aus diesem Grund müssen wir leider auch in diesen Fällen ein Ausfallhonorar berechnen. Auch eine Corona-Infektion oder eine amtliche Quarantäneanordnung gilt als "Allgemeines Lebensrisiko". Obwohl Sie an dem Ausfall keine Schuld tragen, so haben Sie diesen nach deutscher Rechtsprechung "zu vertreten".
Häufige Fragen (FAQ)
In unserer Praxis wird nur nach Termin behandelt. Daher gibt es keine Sprechstunde bei der Patienten ohne Terminvereinbarung vorbeikommen können, wie dies bei vielen Arztpraxen der Fall ist. Diese können bei Nichterscheinen eines Patienten einfach den nächsten Patient aus dem Wartezimmer vorziehen.
Unsere Patienten entscheiden sich also im Vorfeld für einen Termin, der 45-120 Minuten dauert. Erscheinen Sie nicht zu Ihrem Termin, so können wir diese Zeit nicht effektiv nutzen und es entstehen hohe Betriebs- und Personalkosten die nicht abgedeckt werden.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber Therapeuten gesetzlich gestattet ein sogenanntes Ausfallhonorar zu berechnen, das den Kosten des entfallenen Behandlungstermins ähnlich ist.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, so teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich telefonisch oder per Email mit. Erhalten wir Ihre Absage spätestens 48 Stunden vor Ihrem Termin, so fallen für Sie keine Kosten an.
Erreicht uns Ihre Absage innerhalb von 48 Stunden vor Ihrem Termin, so berechnen wir Ihnen nur dann kein Ausfallhonorar, wenn wir einen anderen Patienten auf Ihren Termin legen können. Diese Regelung gilt für alle Patienten. Die Absage oder das Fernbleiben ist nur dann kostenlos, wenn sie uns 48 Stunden vor Ihrem Termin erreicht.
Es gibt selbstverständlich immer Fälle, welche Sie zu einer kurzfristigen Absage zwingen können. Hierfür haben wir vollstes Verständnis. Allerdings sieht es die deutsche Rechtsordnung so, dass jede Person ein „Allgemeines Lebensrisiko“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko) zu tragen hat. Dieses können wir als Praxis leider nicht für Sie übernehmen. Daher müssen wir auch in diesen Fällen ein Ausfallhonorar berechnen. Es verhält sich im Grunde wie bei einer Theaterkarte oder einem Flugticket. Können Sie diese aus einem triftigen Grund nicht nutzen, so verfallen auch diese ohne eine Erstattung. Wir danken für Ihr Verständnis!
Da auch hier das „allgemeine Lebensrisiko“ zum Tragen kommt, berechnen wir auch in diesem Fall das Ausfallhonorar. Zum Schutz von Therapeuten, Mitarbeitern und Patienten können wir Ihnen den Zutritt zu unseren Praxisräumen leider nicht gestatten. Selbstverständlich ist dies für Sie sehr ärgerlich und Sie können nichts dafür. Jedoch ist auch dieser Fall von Ihnen „zu vertreten“ wie es das deutsche Gesetz formuliert.
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